AGB
Nur wenn die AGB die Bedingungen von BeterHulp widersprechen, gelten die AGB von BeterHulp. Melden Sie sich aber, damit wir uns persönlicht über evt. Problemen und möglichen Lösungen unterhalten könnten.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
von AktivlebenZubhör UG, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen bei der Handelsregister unter Nummer HRB 65201, im folgenden "Verkäuferin" genannt.
Artikel 1: ALLGEMEIN
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind anwendbar auf alle von der Verkäuferin abgeschlossenen Verträge, deren Zustandekommen und auf alle von der Verkäuferin gemachten Angebote.
1.2 Falls die schriftlichen Einkaufs- oder anderen Bedingungen des jeweiligen Käufers in Streit sind mit den hier vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferin, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferin, außer die Bedingungen des Käufers werden durch die Verkäuferin schriftlich angenommen. Mit der Annahme der Bedingungen der Verkäuferin stimmt der Käufer auch zu, dass diese auch auf alle Transaktionen und weiteren Verträge zwischen den Parteien anwendbar sind und Vorrang vor den Bedingungen des Käufers haben.
1.3 Ein Exemplar diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wird auf Anfrage kostenlos von der Verkäuferin zugesandt.
1.4 Abweichungen von (einem Teil) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur dann gültig, falls dies schriftlich zwischen der Verkäuferin und dem Käufer vereinbart wurde.
Artikel 2: ÄNDERUNGEN
2.1 Änderungen des Kaufvertrages, welcher Art, sind unabhängig des in Artikel 2.2 bestimmten, nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen der Verkäuferin und dem Käufer festgelegt wurden.
2.2 Die Preise der Verkäuferin sind auf die zur Zeit der Angebots- bzw. Vertragsdauer geltenden Höhe der Löhne, Unkosten, Soziallasten, Frachtkosten, Versicherungsprämien, Grundstoffpreise, Materialien, Hilfsmittel, Valutakursen und andere Kosten basiert. Falls ein oder mehrere dieser Faktoren sich erhöhen, ist die Verkäuferin berechtigt das Angebot bzw. den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen, unter Beachtung möglicherweise bestehender gesetzlichen Vorschriften. Falls eine Bestellung eingeht, ohne dass vorher der Preis festgelegt worden ist, wird diese Bestellung, unabhängig von möglichen früheren Lieferungen, zu dem Preis, der am Tage der Zustellung der Bestellung gilt, ausgeführt.
Artikel 3: ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
3.1 Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend, falls nicht im Angebot ausdrücklich anderes bestimmt.
3.2 Die Bestellungen des Käufers binden die Verkäuferin erst, nachdem diese durch die Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4: LIEFERUNG
4.1 Bedingungen mit Bezug auf die Transportkosten usw. werden die Definitionen der Incoterms 1990 der Internationalen Handelskammer folgen. Lieferungen finden statt ab Fabrik, wenn nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vereinbart wurden.
4.2 Nur wenn eine Lieferfrist in der von der Verkäuferin abgegebenen Lieferbestätigung bestimmt wurde, ist diese gültig. Die betreffende Frist beginnt im Augenblick der Bestätigung durch die Verkäuferin zu laufen. Das Einhalten der Lieferfrist werd angestrebt. Die Verkäuferin wird alles Mögliche tun, um innerhalb des festgelegten Zeitraumes zu liefern.
4.3 Unabhängig von dem in Artikel 6.1 bestimmten gilt die Lieferung der vom Käufer gekauften Waren als ausgeführt:
a) an dem Augenblick, in dem die Waren von der Verkäuferin dem Transporteur zum Transport angeboten werden, falls Verkäuferin und Käufer vereinbart haben, dass die Waren an die vom Käufer zu bestimmende Adresse transportiert werden sollen, und in alle übrigen Fällen;
b) an dem Augenblick, in dem die Verkäuferin dem Käufer mitteilt, dass die Güter zum Transport bereitstehen. In diesem Fall muss der Käufer die Waren innerhalb sieben (7) Tage nach der Mitteilung bei der Adresse, die die Verkäuferin angegeben hat, abholen, andernfalls ist die Verkäuferin berechtigt die Waren für Rechnung des Käufers zu lagern.
4.4 Die verspätete Lieferung der Waren -gleich aus welchem Grund- gibt dem Käufer nicht das Recht seine Verpflichtungen gegen die Verkäuferin aufzuschieben.
Artikel 5: HÖHERE GEWALT
5.1 Im Falle von höhere Gewalt ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl berechtigt ohne Zwischenschaltung eines Richters den abgeschlossenen Kaufvertrag aufzuheben, oder den Augenblick der Lieferung aufzuschieben bis zu dem Augenblick, in dem die höhere Gewalt beendet ist, ohne daß der Käufer Ansprüche gegenüber der Verkäuferin geltend machen kann.
5.2 Von höhere Gewalt auf Seiten der Verkäuferin ist die Sprache, wenn sie nach dem Abschluss des Vertrages vollständig oder teilweise verhindert wird ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszuführen oder Vorbereitungen dazu zu treffen, aufgrund von Krieg, Kriegsschäden, Bürgerkrieg, Mobilisierung, Aufruhr, Unruhen, Brand, Wasserschaden, Überflutung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung Ein- und Ausfuhrbehinderungen, staatlichen Maßnahmen, Mängel an den Maschinen, Störungen bei der Energiezufuhr, verspätete Lieferung der verkauften Waren, der dafür benötigten Grundstoffe und/oder Hilfsmaterialien, sei es im Betrieb der Verkäuferin als auch bei Dritten, von denen die Verkäuferin die Güter und/oder die benötigten Materialien oder Grundstoffe ganz oder teilweise bezieht, oder bei der Lagerung oder während des Transportes, auch wenn dieser unter eigener Regie durchgeführt wird und für alle übrigen Ursachen, die außerhalb Verschuldens oder des Risikos der Verkäuferin liegen.
Artikel 6: EIGENTUMSVORBEHALT UND RISIKOÜBERGANG
6.1 Alle von der Verkäuferin an den Käufer gelieferten Waren bleiben solange im Eigentum der Verkäuferin bis alle offenstehenden Forderungen der Verkäuferin, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, beglichen sind.
6.2 Der Käufer ist berechtigt innerhalb einer geregelten Betriebsführung über die gelieferten Waren zu verfügen.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet alle von der Verkäuferin an ihn verkauften und gelieferten Waren in seinem Betrieb gesondert und deutlich erkennbar zu lagern. Die Verkäuferin ist jederzeit befugt diese Waren wegzuholen und anderweitig zu lagern, falls die Verkäuferin nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin erfüllt, oder falls deutlich wird, dass der Käufer nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig seine Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin erfüllen kann. Dieses Recht besteht insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, wenn der Käufer einen Vergleich oder einen Konkurs beantragt oder dieser ausgesprochen wird, oder wenn der Käufer mit einigen seiner Gläubiger Abbezahlungsvereinbarungen trifft.
6.4 Der Käufer muss die Verkäuferin unverzüglich informieren, wenn Dritte Rechte geltend machen in Hinblick auf die von der Verkäuferin gelieferten Waren, und die Verkäuferin noch eine Forderung gegenüber dem Käufer innehat. Die Verkäuferin ist in dem Fall berechtigt, die entsprechenden Waren vom Käufer wegzuholen und dies anderweitig zu lagern.
6.5 Falls die Verkäuferin die Waren entsprechend Artikel 6.3 und 6.4 zurückzunehmen wünscht, muss der Käufer ihr für diesen Zweck Zugang zum Betrieb gewahren. Der Käufer ist haftbar für alle kosten, die die Rücknahme und die Lagerhaltung der Waren mit sich bringt. Die Verkäuferin ist erst dann wieder verpflichtet die Waren auszuliefern, nachdem die Verkäuferin ihre Forderung vollständig beglichen hat oder eine entsprechende Sicherheit in Höhe der Forderung(en) gegenüber der Verkäuferin gestellt hat.
6.6 Ab dem Augenblick der Lieferung im Sinne des Artikel 4.3, trägt der Käufer das Risiko für den Verlust, die Beschädigung oder andere Wertminderungen der gelieferten Waren.
Artikel 7: BEZAHLUNG
7.1 Wenn nicht anders vereinbart, soll für Privatkunden sofortüberweisung geschehen und für Fachhändler Zahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum geschehen.
7.2 Bei Überschreitung der in Artikel 7.1 genannten Frist ist der Käufer vom Rechtswegen in Verzug und schuldet die gesetzliche Zinsen, erhöht mit vier Prozentpunkten über den gesamten Rechnungsbetrag, ab Fälligkeit der Kaufsumme.
7.3 Der Käufer ist nicht berechtigt von ihm gegenüber de Verkäuferin geltend gemachte Gegenforderungen mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
7.4 Alle Kosten für Inkassomaßnahmen, nachdem der Käufer in Verzug ist, sei es gerichtliche oder außergerichtliche, gehen zulasten des Käufers (minimal 10% des geschuldeten Betrages).
7.5 Falls der Käufer seinen Vertragspflichten aufgrund dieses Vertrages oder damit zusammenhängenden Vertragen und davor oder danach abgeschlossenen Vertragen nicht nachkommt oder falls der Käufer angemessener Weise vermuten kann, dass der Käufer in Zukunft seinen Verpflichtungen, wie hier oben festgelegt, nicht nachkommen wird, oder nachkommen kann, hat die Verkäuferin das Recht:
a) eine Vorausbezahlung oder eine angemessene Sicherheit für die Bezahlung bzw. sofortige Bezahlung bei Lieferung für alle Verpflichtungen aus den laufenden und abzuschließenden Verträgen zu fordern;
b) die Lieferungen (oder auch die Vorbereitung und Bearbeitung der für die Lieferung bestimmten Waren) aufzuschieben, unabhängig von dem Recht, dass die Verkäuferin gleichzeitig oder später Sicherheit für die Bezahlung fordern kann;
c) den entsprechenden Kaufvertrag insgesamt oder, soweit noch nicht ausgeführt, mit sofortiger Wirkung zu beendigen, ohne dass ein richterlicher Beschluss dazu nötig Ware;
d) ein, mehrere oder alle laufenden Kaufverträge, bezüglich derer der Käufer nicht in Verzug ist, ganz, oder soweit noch nicht ausgeführt, mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass ein richterlicher Beschluss dazu nötig Ware; unbeschadet des Rechtes der Verkäuferin vom Käufer einen vollständigen Schadensersatz zu fordern.
Artikel 8: MÄNGELRÜGEN
8.1 Mängelrügen betreffend der von der Verkäuferin gelieferten Waren müssen schriftlich innerhalb acht (8) Tagen nach dem Lieferdatum wie in Artikel 4.4 festgelegt an die Verkäuferin mitgeteilt werden, bei Außerachtlassung dieser Frist verfallen alle möglichen Rechte auf Ersatz gegenüber der Verkäuferin.
8.2 Die Mängelrügen müssen so schnell wie möglich von der Verkäuferin auf ihre Begründetheit untersucht werden. Der Käufer muss genehmigen, dass Vertreter der Verkäuferin die entsprechenden Waren im Betrieb des Käufers untersuchen können. Aufgrund dieser Untersuchung beschließt die Verkäuferin inwieweit die Mängelrüge begründet ist. Falls ja, kann der Käufer die Waren zurücksenden und die Verkäuferin wird die Waren zurücknehmen und auf ihre Kosten ersetzen bzw. falls der Käufer es wünscht, einen angemessenen Preisnachlass geben. Falls der Käufer dem Beschluss der Verkäuferin hinsichtlich der Begründet/Unbegründetheit der Mängelrüge nicht beipflichtet, muss dieser Beschluss durch einen von beiden Parteien benannten Sachverständigen vorgenommen werden, an dessen Beschluss sich die Parteien halten werden. Mögliche Kosten dieses Sachverständigen kommen zulasten der Vertragspartei, die laut dem Sachverständigen nicht im Recht ist.
8.3 Die Rücksendung muss frei erfolgen und wird von der Verkäuferin nur angenommen, nachdem die Verkäuferin vorher ihre schriftliche Zustimmung (mittels Brief, Telefax oder e-Mail) erteilt hat.
Artikel 9: HAFTUNG
9.1 Die Haftung der Verkäuferin für von ihr verkaufte oder gelieferte Waren ist begrenzt auf das in Artikel 8.2 Festgelegte. Insbesondere ist die Verkäuferin nicht haftbar für Betriebsschäden oder Folgeschäden des Käufers und/oder Dritter als Folgen von Mängeln an den Waren.
Artikel 10: GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
10.1 Für alle Streitigkeiten, welcher Art dann auch, entstanden aufgrund oder in Bezug auf einen Vertrag oder eine Vereinbarung, auf die diese Kauf- und Lieferbedingungen zutreffen, ist ausschließlich das befugte Gericht in Düsseldorf zuständig. Das deutsche Recht ist anwendbar auf einen derartige Vertrag oder Vereinbarung und auf diese Bedingungen.
Artikel 11: RECHNUNGSKAUF MIT KLARNA
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption. Bei einer Zahlung mit Klarna müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.
Klarna Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Weitere Informationen und Klarnas vollständige AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://online.klarna.com/villkor_de.yaws?eid=13484&charge=1,95
Hinweis: Für Kauf auf Rechnung fallen zusätzlich €1,95 als Servicegebühr an. Die Lieferung an eine abweichende Lieferanschrift ist leider nicht möglich. Diese Zahlungsweise steht nur Kunden aus Deutschland zur Verfügung.
Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien (Bonitätsprüfung). Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf Klarnas Zahlungsarten verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Hier erfahren Sie mehr zu Klarnas Datenschutzbestimmungen: http://klarna.com/pdf/Datenschutz_DE.pdf
Für weitere Informationen zu Klarna besuchen Sie www.klarna.de
Klarna AB, Firmen - und Körperschaftsnummer: 556737-0431
Versie 1.0
DATUM: Montag den 7. März 2011